Verhaltensvereinbarungen

…sind die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit. Sie dienen dazu, ein angenehmes, wertschätzendes und offenes Klima an unserer Schule zu schaffen und zu wahren.

Diese Vereinbarungen gelten daher für alle Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrer*innen gleichermaßen.

Für Schüler*innen:

  • Ich komme pünktlich und rechtzeitig zum Unterricht. Wenn ich zu spät komme, entschuldige ich mich.
  • Ich bin zu meinen Mitschüler*innen und Lehrer*innen höflich und hilfsbereit. Dazu gehören auch ein freundlicher Gruß, sowie die Worte Bitte und Danke.
  • Ich akzeptiere andere, so wie sie sind. Ich verhalte mich anderen gegenüber fair. Jeder darf seine Meinung in angemessener Form äußern.
  • Ich löse Konflikte nicht mit Gewalt, sondern durch das Gespräch.
  • Ich lache nicht, wenn andere einen Fehler machen.
  • Ich verhalte mich im Schulhaus leise, um niemanden zu stören.
  • Ich störe nicht, lasse andere ausreden, passe auf und beteilige mich am Unterricht.
  • Ich erledige meine Aufgaben gewissenhaft, vollständig, sauber und genau.
  • Ich halte meinen Platz in der Klasse und in der Garderobe in Ordnung.
    Papier und Abfälle gebe ich in die vorgesehenen Behälter.
  • Ich achte auf meine Bücher, Hefte und Arbeitsmaterialien und bringe diese zum Unterricht mit.
  • Ich gebe auf alle Einrichtungsgegenstände, Arbeits-, Lern- und Spielmaterialien Acht, bei Beschädigung melde ich es meiner Lehrerin/ meinem Lehrer.
  • Ich achte in den Toiletten auf Sauberkeit und werfe das Toilettenpapier nicht auf den Boden. Ich benutze immer die Spülung und wasche mir anschließend mit Seife die Hände.
  • Ich nehme ein Handy nur für den Notfall am Schulweg mit. In der Schule ist es ausgeschaltet und darf nur in Absprache mit der Lehrerin/ dem Lehrer verwendet werden.
  • Ich nehme kein Spielzeug, Computerspiele und gefährliche Gegenstände in die Schule mit. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Handys übernimmt die Schule keine Haftung.
  • Ich betrete die Klasse nur mit Hausschuhen und den Turnsaal nur mit sauberen Turnschuhen. Das Tragen von Schmuck ist im Turnunterricht nicht erlaubt, lange Haare binde ich zu einem Zopf.
  • Ich verlasse das Schulgebäude und den Pausenhof unmittelbar nach dem Unterricht. Die Kinder, welche die Tagesbetreuung besuchen, gehen auf direktem Weg in die Räumlichkeiten der Tagesbetreuung.
    Sollte ich den Bus versäumen oder nicht abgeholt werden, gehe ich zurück in die Schule und melde mich in der Direktion.
  • Ich verlasse die Schule nur mit Erlaubnis und Wissen der Lehrer*innen.
  • Ich hole am Nachmittag keine Hefte oder Bücher aus den Klassen. Die Klassenräume sind aus Sicherheitsgründen versperrt.
  • Ich befolge bei Katastrophenfällen die Anweisungen der Lehrer*innen.
  • Lehrkräfte, Direktorin und Eltern/ Erziehungsberechtigte stehen der Schule und einander wohlwollend gegenüber.

Für Lehrer*innen und Eltern/Erziehungsberechtigte:

  • Der Umgangston zwischen den Lehrer*innen, der Direktorin und den Eltern/Erziehungsberechtigten ist von Toleranz und respektvoller Zusammenarbeit getragen. Unser gemeinsames Ziel ist die Förderung und die Wissensvermittlung der Kinder.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrer*innen unterstützen die Erziehungs- und Unterrichtsaufgaben.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte schicken ihre Kinder ausgeschlafen und pünktlich zur Schule.
  • Eltern/Erziehungsberechtigte unterstützen ihre Kinder gewissenhaft bei der Erledigung ihrer schulischen Aufgaben.
  • Lehrer*innen halten die Kinder zu einem positiven Verhalten an und unterstützen diese beim Lernen.
  • Bei mutwilligen Sachbeschädigungen seitens der Schüler*innen leisten die Eltern/ Erziehungsberechtigten Schadenersatz.
  • Veränderungen von Familienverhältnissen (Erziehungsberechtigte, Vormundschaften), Telefonnummern und Adressen müssen unverzüglich in der Schule schriftlich bekannt gegeben werden. Für eine Adressänderung ist die Vorlage eines Meldezettels erforderlich.
  • Lehrer*innen und Eltern/Erziehungsberechtigte kontrollieren und unterschreiben das Mitteilungsheft. Auf Gesprächseinladungen wird unverzüglich reagiert und ein Termin dazu vereinbart.
  • Informationen über die Skooly-App oder per Mail werden gelesen und der Erhalt muss bestätigt werden (Lesebestätigung).
  • Bei einer Erkrankung oder Verhinderung verständigen die Eltern/Erziehungsberechtigten die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer oder die Schulleitung vor Unterrichtsbeginn per Skooly-App oder Telefon (SMS und WhatsApp sind keine rechtlich gültigen Kommunikationsformen).
    Bei einer länger als drei Tage dauernden Erkrankung ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Ist eine Schülerin/ ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, am Turnunterricht teilzunehmen, ist dies der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer schriftlich mitzuteilen.
  • Bei persönlichen Anliegen wenden sich die Eltern/Erziehungsberechtigten zuerst an die Klassenlehrerin/ den Klassenlehrer und vereinbaren dazu einen Termin.
  • Alle Autofahrer nehmen am Schulparkplatz Rücksicht auf die Kinder. Es wird gebeten, so zu parken, dass das Zu- und Wegfahren von den Parkplätzen möglich ist. Die Behindertenparkplätze sind ausnahmslos frei zu halten.

Die Schulleitung, die Lehrer*innen, die Eltern/Erziehungsberechtigten und auch die Schüler*innen werden ersucht, im Interesse aller, diese Vereinbarungen zu beachten und einzuhalten.

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